Wer kann Blut spenden, ist spendefähig?
Jeder gesunde Mensch im Alter zwischen 18 und 70 Jahren kann Blut spenden.
Zum Schutz des Spenders gibt es gewisse Einschränkungen:
* Die Zahlenangaben in den Klammern beziehen sich auf die nummerierten Fragen des medizinischen Fragebogens.
- Ein Blutspender soll „mit gutem Gewissen“ unterschreiben, dass er sich gesund fühlt. (3)
Verschiedene Krankheiten wie u.a. Herz-Kreislauferkrankungen (z.B. Koronare Herzkrankheit, Angina Pectoris, Herzinfarkt), neurologische Probleme (z.B. Epilepsie) oder Stoffwechselerkrankungen (z.B. Diabetes mellitus) könnten für den Spender Risiken beinhalten.
- Die erste Blutspende sollte vor dem 60’ten Geburtstag stattfinden.
- Prinzipiell sollten Blutspender keine Medikamente einnehmen (müssen). Bei diversen Medikamenten ist eine Blutspende jedoch erlaubt.
- Unsere Mitarbeiter geben Ihnen gerne auch telefonisch Auskunft. (6)
- Das minimale Körpergewicht soll über 50 kg liegen. (2)
Da bei einer Fremdblutspende standardisiert immer gleich viel Blut gesammelt wird und das Blutvolumen aus dem Körpergewicht errrechnet wird, würden Personen unter 50 kg verhältnissmässig zuviel Blut verlieren.
- Schwangere sollten nicht Blut spenden, die Geburt muss 12 Monate zurückliegen. (18)
- Grosse operative Eingriffe sollten ebenfalls 12 Monate zurückliegen. (9)
Nach einem (möglicherweise grossen) Blutverlust könnten die Eisenspeicher des Körpers noch nicht wieder vollständig gefüllt sein. Der Spender könnte die Blutspende schlechter als gewohnt vertragen.
Wer darf Blut spenden, ist spendetauglich?
Prinzipiell ist jeder gesunde Mensch im Alter zwischen 18 und 70 Jahren zur Blutspende zugelassen.
Die Spendetauglichkeit bezieht sich jedoch auf das Produkt. Bei bestimmten Gegebenheiten darf aus der Blutspende kein Blutprodukt hergestellt werden.
Zum Schutz des Empfängers gelten folgende Einschränkungen:
- Ein Blutspender soll „mit gutem Gewissen“ unterschreiben, dass er sich gesund fühlt, er darf keine Infektionskrankheiten haben. (3)
- Ein Blutspender darf in den letzten 72 Stunden vor der Blutspende weder zahnärztlich noch dentalhygienisch behandelt worden sein. (4)
- Ein Blutspender darf in den letzten 6 Monaten vor der Blutspende kein Magen- oder Darmspiegelung gehabt haben. (14)
- Ein Blutspender darf in den letzten 6 Monaten vor der Blutspende keine Tätowierung oder Permant-Make-Up gemacht haben. (14)
- Sämtliche Nadelstichverletzungen wie Blutentnahmen, Impfungen, Akkupunktur, Piercing oder elektrische Haarentfernung (nicht selber vorgenommen) müssen zwischen mindestens 72 Stunden (sterile Blutentnahme), 4 Wochen (Impfungen mit lebenden Erregern) und eventuell sogar 6 Monaten (Eingriffe mit nicht gewährleisteter Sterilität oder bei Infektionen) zurückliegen. (14)
- Ein Blutspender darf in den letzten 6 Monaten vor der Blutspende keine Reisen in Malariagebiete unternommen haben. (11)
Achtung: Auch wenn Sie keine Malariaprophylaxe einnehmen mussten, kann es sein, dass sie nicht spenden dürfen!Infektiöse Erreger wie Viren (z.B. Grippe), Bakterien (z.B. Blasenentzündung), Pilze (z.B. Mykosen) oder Parasiten (z.B. Malaria) könnten sich im Blutkreislauf befinden und in den Blutbeutel gelangen. Bei der Transfusion könnten die Erreger auf den Empfänger übertragen werden. Damit könnte das Blutprodukt für den Empfänger gefährlich werden. Bei Patienten, deren Infektabwehr eingeschränkt ist könnten schon normale Haut- bzw Schleimhautkeime (Zahnarzt!) tödlich sein.
- Ein Blutspender darf seit dem 1.1.1980 selber keine Bluttransfusion erhalten haben. (10)
- Ein Blutspender darf kein Transplantat (Übertragung von menschlichem oder tierischem Gewebe) bekommen haben. Eigentransplantate (z.B. Haut- oder Knorpelgewebe) stellen eine Ausnahme dar. (10)
- Ein Blutspender darf niemals eine Operation an Gehirn oder Rückenmark gehabt haben. (10)
- Ein Blutspender darf vor dem 1.1.1986 keine Wachstumshormone erhalten haben. (10)
- Ein Blutspender darf nicht länger als 6 Monate in Grossbritannien oder Nordirland gelebt haben (zwischen 1.1.1980 und 31.12.1996). (10)
- Ein Blutspender darf keine Blutsverwandten mit nachgewiesener oder vermuteter Creuzfeld-Jakob-Erkrankung haben. (10)
- Eine Blutspenderin darf vor 1986 keine Hormonspritzen zur Behandlung von Unfruchtbarkeit erhalten haben. (10)
Die oben erwähnten Situationen könnten schlimmstenfalls eine Übertragung von Prionen (Erreger des Rinderwahnsinns, BSE) ermöglichen. Der Blutspender könnte, obwohl er selber keine Symptome hat, resp. gesund ist, ein Überträger sein.
- Ein Blutspender darf in den letzten 6 Monaten keine neue Sexualpartnerschaft eingegangen sein. (16)
- Ein Blutspender darf keine wechselnden sexuellen Partner haben. (16)
- Ein Blutspender darf seit 1977 keine gewerbsmässigen oder homosexuellen (unter Männern) Sexualkontakte gehabt haben. (16)
- Ein Blutspender darf niemals Drogen injiziert haben. (16)
- Ein Blutspender darf in den letzten 5 Jahren nicht mehr als 6 Monate in einem Land mit erhöhtem AIDS-Risiko gelebt haben. (16)
- Ein Blutspender darf in den letzten 12 Monaten keine Sexualkontakte zu Personen mit den oben erwähnten Risikosituationen gehabt haben. (17)
Alle diese Einschränkungen tragen zu einer ausgesprochen hohen Produktesicherheit in der Schweiz bei und sollten keineswegs diskriminierend empfunden werden, sondern als Vorsichtsmassnahme „höchsten Grades“ verstanden werden. Historisch gesehen sind diese, zum Teil für Betroffene sehr schwer nachvollziehbaren, Entscheide aus den katastrophalen Erfahrungen im Zusammenhang mit der Übertragung von HIV entstanden.